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Gemeindeschreiberin Mireille Annaheim Chesa Cumünela, Postfach
79 7504 Pontresina Tel. 081 838 81 87 Fax 081 838 81 91 mireille.annaheim@pontresina.ch
Sekretariat des Gemeindepräsidenten Anja Hüsler (ab
22.02.2010) Tel. 081 838 81 81 Fax 081 838 81 91

Zu den Aufgaben des Gemeindeaktuars
gehören:

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Aktuar des Gemeindevorstandes sowie Führung der Protokolle
der Gemeindeversammlung |
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Ausführung von Beschlüssen |
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Friedhofverwaltung |
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Erteilung von Bewilligungen |
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Ausgabe von Giftscheinen |
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Durchführung von Wahlen und
Abstimmungen |
Der
Sektionschef der Gemeinde Pontresina betreut die militärische Auskunftsstelle,
agiert als Verbindungsperson zum Kreiskommando Graubünden und ist
Ansprechpartner der Angehörigen der Armee (AdA). Er nimmt An- und Abmeldungen
der AdA vor. Gesuche um Auslandurlaub sind über den Sektionschef einzureichen.
Bei Anfragen ist das Dienstbüchlein vorzuweisen resp. mitzusenden.
Die Zivilschutzorganisation
unterstützt die Ersteinsatzkräfte bei Grosseinsätzen von Natur- und
Katastrophenereignissen in der Schweiz. An- und Abmeldungen sind der
Zivilschutzmeldestelle Pontresina zu melden.
Das Amt für Militär und
Zivilschutz (AMZ) führt die Oberaufsicht über das Zivilschutz- und
Katastrophenhilfewesen im Kanton Graubünden. Ihm unterstehen alle
Zivilschutzorganisationen.
In der ZSO Maloja sind alle Gemeinden des
Oberengadins zusammengeschlosssen.
Die
Daten der aktuellen und demnächst anstehenden Abstimmungen finden Sie unter
Agenda.
Bei Eidgenössischen, Kantonalen und Kreis Abstimmungen können Sie zwischen
der traditionellen Stimmabgabe an der Urne oder der brieflichen Stimmabgabe
wählen.
Traditionelle Stimmabgabe Die
Urnen sind vor dem Abstimmungssonntag am Mittwoch und Freitag während den
Schalteröffnungszeiten sowie am Abstimmungs-Sonntag von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr
geöffnet.
Briefliche Stimmabgabe Wie wird
brieflich abgestimmt?
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Füllen Sie die Stimm-/Wahlzettel aus und verschliessen Sie
diese im Stimmkuvert oder in einem privaten, neutralen Kuvert. |
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| 2. |
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Unterschreiben Sie die Stimmkarte. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe
ungültig. |
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| 3. |
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Legen Sie das Stimmkuvert oder das private, neutrale Kuvert
mit dem Stimm-/Wahlzettel in das Zustellkuvert mit dem Sie
das Abstimmungsmaterial erhalten haben (oder in ein mit dem Vermerk
"briefliche Stimmabgabe" versehenes privates Rücksendekuvert, in diesem
Falle das Zustellkuvert/ Stimmrechtsausweis unterzeichnet beilegen). |
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| 4. |
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Das Kuvert ist in der Folge entweder frankiert der Post zu
übergeben (Adresse steht auf der Rückseite der Stimmkarte) oder in den
Briefkasten bei der Chesa Cumünela einzuwerfen. Brieflich abgegebene
Stimmen müssen bis spätestens um 12.00 Uhr des Vortages vor dem Wahl- und
Abstimmungstag bei der Gemeinde eintreffen. |
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