Gemeindeschalter PontresinaEASD, Kasse, Steueramt/EG
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag
09.00 - 11.30 Uhr /
14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr /
Nachmittag geschlossen
Gemeindekanzlei/1. OG
Montag - Freitag
09.00 - 11.30 Uhr /
14.00 - 16.00 Uhr
Details
Hier finden Sie – in Kurzform – was die für gängigsten Dienstleistungen der Gemeinde benötigt wird; und wo diese beansprucht werden können. In einzelnen Bereichen führen entsprechende Verweise (Links) weiter zu detaillierten Informationen.
Übersicht
Die Anmeldung können Sie am
Onlineschalter vorbereiten. Füllen Sie das Anmeldeformular aus, senden Sie es – per E-Mail – an die Einwohnerkontrolle (EWK) oder bringen Sie es ausgedruckt an den Schalter. Für die definitive Anmeldung müssen Sie – so oder so – persönlich am Schalter der EWK erscheinen.
Achtung: Kurzaufenthalter können sich nur am Schalter der EWK anmelden.
Das bringen Sie – als Schweizer – mit
Das bringen Sie – als Schweizer Wochenaufenthalter – mit
Das bringen Sie - als Ausländer - mit
Umzüge innerhalb der Gemeinde können Sie uns telefonisch, persönlich oder via
Onlineschalter mitteilen.
Melden Sie sich persönlich bei uns oder via
Onlineschalter ab. Dies spätestens am Tag Ihres Wegzugs. Gegen Vorlage bzw. Zustellung des Schriftenempfangsscheins erhalten Sie Ihre Schriften (Heimatschein oder Wohnsitzausweis) zurück.
Für die Abmeldung via Onlineschalter wird eine Zustellgebühr von CHF 12.– erhoben.
Ihren Reisepass beantragen Sie persönlich bei uns, auf der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Pontresina.
Das bringen Sie mit:
Mehr Informationen:
Einwohner- und Fremdenkontrolle Reisepass
Ihre Identitätskarte beantragen Sie persönlich bei uns, auf der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Pontresina.
Das bringen Sie mit:
Mehr Informationen:
Einwohner- und Fremdenkontrolle Identitätskarte
Antrag für einen Pass und eine Identitätskarte (IDK)
Einen Pass und eine Identitätskarte beantragen Sie persönlich bei uns, auf der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Pontresina.
Das bringen Sie mit:
Mehr Informationen:
Einwohner- und Fremdenkontrolle Pass und Identitätskarte
Tod und Leichenfund sollen innert zwei Tagen, nachdem sie erfolgt sind, dem regionalen Zivilstandsamt Oberengadin (St. Moritz) angezeigt werden (Art. 81 ZStV). Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, sofort mitgeteilt werden. Der Arzt hat die Leichenschau vorzunehmen und die Todesbescheinigung auszustellen. Die Todesbescheinigung wiederum muss zwingend dem Zivilstandsamt Oberengadin abgegeben werden. Hier werden die weiteren Schritte mit den Angehörigen abgesprochen.
Mehr Informationen:
Zivilstandsamt Bestattungen auf dem Friedhof Sta Maria