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 Gemäss Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde
Pontresina ist die Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes,
einer Gelegenheits- und/oder Festwirtschaft bewilligungspflichtig.
Die Bewilligung wird nur an natürliche Personen erteilt.
Gesuche um Bewilligung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes,
einer Gelegenheits- und/oder Festwirtschaft sind an die Gemeindekanzlei
zu richten. Das Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Pontresina
kann bei der Gemeindekanzlei angefordert, oder direkt Heruntergeladen
werden.
Gemeindekanzlei:
Tel. 081 838 81 81
Fax 081 838 81 91
gemeinde@pontresina.ch
Download Gastwirtschaftsgesetz
PDF-File (69 KB)
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