Home Page
Home Page
Vereinigung der Festbesoldeten
Pontresina Tourist Information
Handel und Gewerbe
hotelleriesuisse Pontresina
Gastwirtschaftswesen
Suche
nach Inhalten
» erweiterte Suche nach Inhalten
nach Adressen
Gastwirtschaftswesen

Gemäss Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Pontresina ist die Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes, einer Gelegenheits- und/oder Festwirtschaft bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird nur an natürliche Personen erteilt.
Gesuche um Bewilligung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes, einer Gelegenheits- und/oder Festwirtschaft sind an die Gemeindekanzlei zu richten. Das Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Pontresina kann bei der Gemeindekanzlei angefordert, oder direkt Heruntergeladen werden.

Gemeindekanzlei:
Tel. 081 838 81 81
Fax 081 838 81 91
gemeinde@pontresina.ch


Download
Gastwirtschaftsgesetz
PDF-File (69 KB)


Um PDF-Dokumente herunterladen und anschauen zu können, benötigen Sie den Acrobat-Reader. Klicken Sie einfach auf die nebenstehende Schaltfläche und Sie gelangen direkt zur Adobe-Download-Site.



Gemeindeverwaltung Pontresina
gemeinde@pontresina.ch
Chesa Cumünela, CH-7504 Pontresina
Tel +41 81 838 81 81, Fax +41 81 838 81 91
Ihr Zugriff auf diese Webseite gilt als Einverständnis mit den unter "Rechtliches" erwähnten Bedingungen. Diese Webseite wird von der Gemeindeverwaltung Pontresina angeboten
© 2004 by SPOT | all rights reserved © Content by Gemeindeverwaltung Pontresina