Dorfbrunnen mit Skulptur "Fischer" von P. HorberEWK, Kasse, Steueramt/EG
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag
09.00 - 11.30 Uhr /
14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr /
Nachmittag geschlossen
Gemeindekanzlei/1. OG
Montag - Freitag
09.00 - 11.30 Uhr /
14.00 - 16.00 Uhr
Details
Sie besteht aus den in der politischen Gemeinde wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Organe der Bürgergemeinde setzen sich folgendermassen zusammen:
Die Rechte der Bürger und der Bürgergemeinde innerhalb der politischen Gemeinde richten sich nach der kantonalen Gesetzgebung.
Die Bürgerversammlung
Sie ist das oberste Organ, in welcher die stimmberechtigen Ortsbürger und Ortsbürgerinnen die ihnen in Bürgerangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.
Der Bürgerrat
Er ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde. Er besteht aus dem Bürgerpräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Der Bürgerpräsident wird von der Bürgerversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Bürgerrat selbst.
| Bürgerpräsident | Dr. Nuot P. Saratz |
| Aktuar | Georg Perl |
| Kassierin | Lucrezia Pollak-Thom |
| Dr. Sandro Costa | |
| Gian Battista Gredig | |
| Alfred Lochau | |
| Mathias Schmid |
Rechnungsrevisoren der Bürgergemeinde
Sie prüfen nach jedem Jahresabschluss die Rechnungs- und Geschäftsführung, inklusive allfälliger Separatkassen.
| Josef Brülisauer |
| Dr. Lüzza Campell |