Festwirtschaft anlässlich der 1. August-Feier (Foto © Patric Huber)Festwirtschaft anlässlich der 1. August-Feier (Foto © Patric Huber)

EWK, Kasse, Steueramt/EG

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag
09.00 - 11.30 Uhr /

14.00 - 16.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 - 11.30 Uhr /

Nachmittag geschlossen

 

Gemeindekanzlei/1. OG

Montag - Freitag

09.00 - 11.30 Uhr /

14.00 - 16.00 Uhr

 

 

Details

Gastwirtschaftsgesetz

Gastwirtschaftswesen

Gemäss Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Pontresina ist die Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes, einer Gelegenheits- und/oder Festwirtschaft bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird nur an natürliche Personen erteilt.


Gesuche um Bewilligung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes, einer Gelegenheits- und/oder Festwirtschaft sind an die Gemeindekanzlei zu richten. Das Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Pontresina kann bei der Gemeindekanzlei angefordert oder direkt heruntergeladen werden.

Gemeindekanzlei
Tel. +41 81 838 81 81
Fax +41 81 838 81 91
E-mail
» Wetter
» Livecams

Details
02.05.12

Öffentliche Bekanntmachung

 » mehr
19.04.12

Strasse il Truoch - Abschnitt Via Maistra bis Via Mengiots

 » mehr
Alle News