Festwirtschaft anlässlich der 1. August-Feier (Foto © Patric Huber)EWK, Kasse, Steueramt/EG
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag
09.00 - 11.30 Uhr /
14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr /
Nachmittag geschlossen
Gemeindekanzlei/1. OG
Montag - Freitag
09.00 - 11.30 Uhr /
14.00 - 16.00 Uhr
Details
Gemäss Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Pontresina ist die Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes, einer Gelegenheits- und/oder Festwirtschaft bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird nur an natürliche Personen erteilt.
Gesuche um Bewilligung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes, einer Gelegenheits- und/oder Festwirtschaft sind an die Gemeindekanzlei zu richten. Das Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Pontresina kann bei der Gemeindekanzlei angefordert oder direkt heruntergeladen werden.
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