Gem. Art. 11 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) vom 17.Oktober 2017 sind Protokolle von Gemeindeversammlungen spätestens 30 Tage nach der Versammlung zu veröffentlichen. Im Rahmen der öffentlichen Auflage haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, während 30 Tagen schriftlich beim Gemeindevorstand Einsprache zu erheben. Einsprachen gegen das Protokoll können betreffen:
Gemeindevorstand Pontresina Pontresina, 20. November 2025