Feuerwerksverbot auch am 1. August

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Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dem Gemeindegebiet Pontresina gemäss Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe in der Gemeinde Pontresina (Polizeigesetz) ein generelles Feuerwerksverbot gilt. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten. Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind: Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows sowie Höhenfeuer, Laser- und andere Lichtshows (Art. 40 Abs. 2 Polizeigesetz).

Die Gemeinde Pontresina wünscht einen schönen Nationalfeiertag und lädt herzlich dazu ein den 1. August auf der Plazza Bellavita zu feiern. Das abwechslungsreiche Programm auf der Plazza Bellavita und im Kultur- und Kongresszentrum Rondo ist kostenlos und ohne Anmeldung zugänglich. Die Gemeinde Pontresina freut sich auf einen geselligen Nationalfeiertag mit Ihnen.   


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