Die Finanzverwaltung ist verantwortlich für die vorschriftsgemässe Führung des Finanzhaushaltes der politischen Gemeinde Pontresina, die termingerechte Zahlung von Rechnungen und Löhnen, die Einforderung von Guthaben und die Bewirtschaftung der Liquidität.
| Montag | 09.00 - 11.30 Uhr | und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 11.30 Uhr | und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen | und 14.00 - 17.30 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 11.30 Uhr | und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 11.30 Uhr | geschlossen |
Finanzverwaltung: Terminvereinbaren => Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an!
| Montag | 09.00 - 11.30 Uhr | und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 11.30 Uhr | und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen | und 14.00 - 17.30 Uhr |
| Donnerstag | geschlossen | geschlossen |
| Freitag | geschlossen | geschlossen |
Steuerverwaltung: Terminvereinbaren => Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an!
Tel. +41 81 838 81 90
finanzen@pontresina.ch
steuern@pontresina.ch
Budget 2026
Download
Jahresbericht 2025
Download
Finanzbericht 2025
Download
Jahresbericht 2024
Download
Finanzbericht 2024
Download
Jahresbericht 2023
Download
Finanzbericht 2023
Download
Jahresbericht 2022
Download
Jahresbericht 2021
Download
Jahresbericht 2020
Download
Jahresbericht 2019
Download
Jahresbericht 2018
Download
Jahresbericht 2017
Download
Die Finanzverwaltung bewirtschaftet die Daten der Steuerpflichtigen und ist verantwortlich für die Führung des Steuerregisters.
Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärung ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Fristgesuche/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen:
Weitere Informationen
Bei der Kantonalen Steuerverwaltung wird ab der Steuerperiode 2024 ein neues Veranlagungsprogramm eingesetzt. Durch diese Umstellung gab es bereits in der Vergangenheit Verzögerungen im Veranlagungsablauf.
Die Schulung des neuen Programmes durch die Steuerverwaltung findet im März 2025 statt - somit können die Veranlagungsarbeiten erst ab April 2025 erfolgen. Es wird somit leider auch bei den Veranlagungen 2024 Verzögerungen geben.
Wir sind bemüht, die Steuerveranlagungen so rasch wie möglich abzuschliessen und den Steuerpflichtigen zuzustellen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuerklärungen 2024 trotzdem fristgerecht einreichen. Sie helfen uns damit, die Verzögerungen möglichst klein zu halten.