Finanz- & Steuerverwaltung

Finanzen

Die Finanzverwaltung ist verantwortlich für die vorschriftsgemässe Führung des Finanzhaushaltes der politischen Gemeinde Pontresina, die termingerechte Zahlung von Rechnungen und Löhnen, die Einforderung von Guthaben und die Bewirtschaftung der Liquidität.

Aufgabenbereich

  • Vorbereitung Voranschlag, Finanz- und Investitionsplanung, Jahresabschluss
  • Führen des Finanzhaushaltes der Gemeinde Pontresina
  • Buchhaltung, inkl. Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Anlagebuchhaltung
  • Liquiditäts- und Schuldenbewirtschaftung
  • Mehrwertsteuerabrechnungen
  • Controlling
  • Bewirtschaftung von Miet- und Pachtverträgen

Mitarbeiter*innen

Kontakt & Öffnungs- und Telefonzeiten Finanzen

Montag09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwochgeschlossen und 14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 11.30 Uhr geschlossen


Finanzverwaltung: Terminvereinbaren => Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an!
 

Kontakt & Öffnungs- und Telefonzeiten Steuern

Montag09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwochgeschlossen und 14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstaggeschlossen geschlossen
Freitaggeschlossengeschlossen


Steuerverwaltung: Terminvereinbaren => Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an!

Tel. +41 81 838 81 90
finanzen@pontresina.ch
steuern@pontresina.ch

Downloads

Budget 2026

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Jahresbericht 2025

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Finanzbericht 2025

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Jahresbericht 2024

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Finanzbericht 2024

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Jahresbericht 2023

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Finanzbericht 2023

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Jahresbericht 2022

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Jahresbericht 2021

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Jahresbericht 2020

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Jahresbericht 2019

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Jahresbericht 2018

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Jahresbericht 2017

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Steuerwesen

Die Finanzverwaltung bewirtschaftet die Daten der Steuerpflichtigen und ist verantwortlich für die Führung des Steuerregisters.

Aufgabenbereich

  • Führung des Steuerregisters
  • Veranlagung von Spezialsteuern (Liegenschafts-, Handänderungs-, Hundesteuer, …)
  • Inkasso Gemeindesteuern
  • Bewirtschaftung Immobilienbewertungen
  • Gebühren- und Abgabeverwaltung (Wasser, Abwasser, Ab fall, Tourismus, Feuerwehrersatz, …)

Steuersätze

  • Einkommenssteuer: 75% der einfachen Kantonssteuer
  • Vermögenssteuer: 75% der einfachen Kantonssteuer
  • Handänderungssteuer: 2% vom Verkehrswert. Beim Kauf gilt als Verkehrswert der Kaufpreis.
  • Liegenschaftssteuer: 1,32 Promille des Steuerwertes der Liegenschaft

Merkblätter und Formulare

Fristerstreckungsgesuche (ab 2016)

Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärung ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden: 

  • Online direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung www.stv.gr.ch
  • per E-Mail an fristgesuche@stv.gr.ch
  • oder schriftlich an folgende Adresse:

Kantonale Steuerverwaltung GR
Fristgesuche/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen:

  • Vollständige Register-Nummer (inkl. Gemeinde-Nummer)
  • Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde

Steuerveranlagungen 2024

Bei der Kantonalen Steuerverwaltung wird ab der Steuerperiode 2024 ein neues Veranlagungsprogramm eingesetzt. Durch diese Umstellung gab es bereits in der Vergangenheit Verzögerungen im Veranlagungsablauf. 

Die Schulung des neuen Programmes durch die Steuerverwaltung findet im März 2025 statt - somit können die Veranlagungsarbeiten erst ab April 2025 erfolgen. Es wird somit leider auch bei den Veranlagungen 2024 Verzögerungen geben.

Wir sind bemüht, die Steuerveranlagungen so rasch wie möglich abzuschliessen und den Steuerpflichtigen zuzustellen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuerklärungen 2024 trotzdem fristgerecht einreichen. Sie helfen uns damit, die Verzögerungen möglichst klein zu halten.