Sie besteht aus den in der politischen Gemeinde wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechte der Bürger und der Bürgergemeinde innerhalb der politischen Gemeinde richten sich nach der kantonalen Gesetzgebung.
Sie ist das oberste Organ, in welcher die stimmberechtigten Ortsbürger und Ortsbürgerinnen die ihnen in Bürgerangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.
Er ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde. Er besteht aus dem Bürgerpräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Der Bürgerpräsident wird von der Bürgerversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Bürgerrat selbst.
Haben Sie Fragen zur Einbürgerung? Die Einbürgerungskommission kümmert sich gerne um Ihr Anliegen. Kontaktieren Sie dazu Leandro Costa.