Zur Förderung des Kur-, Ferien- und Sportortes erhebt die Gemeinde Pontresina eine Kur- und Sporttaxe. Sie sowie die Wirtschaftsförderungsabgabe für Unternehmen dienen der Verbesserung der touristischen Infrastruktur und stützt das Tourismusmarketing.

Gästetaxe

Jeder in Pontresina übernachtende Gast entrichtet eine Gästetaxe. Sie richtet sich nach der Anzahl in Pontresina verbrachter Nächte im Hotel, in der Jugendherberge, in einer Ferienwohnung, im Privatzimmer oder auf dem Campingplatz. Kinder unter 12 Jahren bezahlen keine Taxen. Meldescheine beziehen Beherberger bei der Gemeindeverwaltung oder bei der Tourist Information.

Jahrespauschale

Eigentümer von Zweitwohnungen oder -häusern entrichten eine obligatorische Jahrespauschale. Als Bemessungsgrundlage gilt die Anzahl der Zimmer. Das Gleiche gilt für Wohnwagen, die während mindestens einer Saison in der Gemeinde stationiert bleiben. Details dazu entnehmen Sie dem Tourismusgesetz, das Sie bei der Gemeindeverwaltung erhalten oder selber herunterladen können.

Wirtschaftsförderungsabgabe

Sämtliche Beherberger, Restaurants, in Pontresina tätige Unternehmen und selbständig Erwerbende entrichten eine Wirtschaftsförderungsabgabe. Über die genauen Ansätze und Bedingungen gibt das Gesetz und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen Auskunft.

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Tourismusgesetz Gemeinde Pontresina

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Legge sul turismo del Comune di Pontresina

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Meistgestellte Fragen von Zweitwohnungsbesitzer

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