Gäste- und Gewerbetaxe

Zur Förderung des Kur-, Ferien- und Sportortes erhebt die Gemeinde Pontresina eine Kur- und Sporttaxe. Sie – und die Wirtschaftsförderungsabgabe für Unternehmen – dient der Verbesserung der touristischen Infrastruktur und stützt das Tourismusmarketing.

Gästetaxe

Jeder in Pontresina übernachtende Gast entrichtet eine Gästetaxe. Sie richtet sich nach der Anzahl in Pontresina verbrachter Nächte im Hotel, in der Jugendherberge, in einer Ferienwohnung, im Privatzimmer oder auf dem Campingplatz. Kinder unter 12 Jahren bezahlen keine Taxen. Meldescheine beziehen Beherberger bei der Gemeindeverwaltung oder bei der Tourist Information.

Jahrespauschale

Eigentümer von Ferienwohnungen oder -häusern entrichten eine obligatorische Jahrespauschale. Als Bemessungsgrundlage gilt die Anzahl der Zimmer. Das Gleiche gilt für Wohnwagen, die während mindestens einer Saison in der Gemeinde stationiert bleiben. Details dazu entnehmen Sie dem Kurtaxengesetz, das Sie bei der Gemeindeverwaltung erhalten.

Wirtschaftsförderungsabgabe

Sämtliche Beherberger, in Pontresina tätige Unternehmen und selbständig Erwerbende entrichten eine Wirtschaftsförderungsabgabe. Über die genauen Ansätze und Bedingungen gibt das Gesetz und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen Auskunft.

Mitarbeiter

Sylvia Kuhn

Kontakt

Tel. +41 81 838 81 63
finanzen@pontresina.ch