Sie besteht aus den in der politischen Gemeinde wohnhaften Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechte der Bürger und der Bürgergemeinde innerhalb der politischen Gemeinde richten sich nach der kantonalen Gesetzgebung.
Die Bürgerversammlung
Sie ist das oberste Organ, in welcher die stimmberechtigen Ortsbürger und Ortsbürgerinnen die ihnen in Bürgerangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.
Der Bürgerrat
Er ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde. Er besteht aus dem Bürgerpräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Der Bürgerpräsident wird von der Bürgerversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Bürgerrat selbst.
Rat
- Bürgerpräsident Thomas Walther
- Mathias Schmid
- Mathias Rominger
- Leandro Costa
- Gian Battista Gredig
- Claudio Kochendörfer
- Ladina Perl
Einbürgerungsfragen
Haben Sie Fragen zur Einbürgerung? Die Einbürgerungskommission kümmert sich gerne um Ihr Anliegen. Kontaktieren Sie dazu Leandro Costa unter l.costa@costa-immo.ch