Auflage des Protokolls der Gemeindeversammlung 2021-03 vom 1. Dezember 2021

Amtliche Anzeigen

Gem. Art. 11 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) vom 17. Oktober 2017 sind Protokolle von Gemeinde-versammlungen spätestens 30 Tage nach der Versammlung zu veröffentlichen. Im Rahmen der öffentlichen Auflage haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, während 30 Tagen schriftlich beim Gemeindevorstand Einsprache zu erheben.
Einsprachen gegen das Protokoll können betreffen:
- nicht korrekt wiedergegebene Beschlüsse
- Lücken in der Wiedergabe wesentlicher Aussagen oder Aussagen, welche in irgendeiner Weise dem tatsächlichen Sinn zuwiderlaufen
Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung 2021-03 vom 1. Dezember 2021 ist ab Mittwoch, 8. Dezember 2021, auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet (www.gemeinde-pontresina.ch -> News -> Protokolle Gemeindeversammlungen) und kann während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Einsprachen sind bis zum 8. Januar 2022 schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.

Pontresina, 8. Dezember 2021    Gemeindevorstand Pontresina

Auflage des Protokolls der Gemeindeversammlung 2021-03 vom 1. Dezember 2021

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